Steuerberater & vereidigter Buchprüfer

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUERREFORM !

Aufgrund der Reform des Grundsteuergesetzes sind bis zum Jahr 2025 für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festzulegen. Für jedes Grundstück, egal ob bebaut oder unbebaut (vermietet, privat, betrieblich, land- und forstwirtschaftlich) müssen Eigentümerinnen und Eigentümer im Jahr 2022 eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben.
Die Finanzverwaltung des Saarlandes wird gegen Mitte des Monats Juni 2022 gemäß eigener Mitteilung an die Steuerberaterkammer Saarland die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für den Zeitraum 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 veröffentlichen.  

Die Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über das Portal ELSTER abgegeben werden, für welches Sie sich jederzeit registrieren können. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Die Grundsteuererklärungen sind bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben! Die benötigten Daten sind davon abhängig, ob das jeweilige Bundesland das Bundesmodell anwendet oder ein eigenes Modell gesetzlich verankert hat. 
– Bundesmodell: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Nordrhein-Westfahlen, und Rheinland-Pfalz. 
– Modifiziertes Bundesmodell: Saarland und Sachsen. 
– Eigenes Modell: Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. 

GERNE ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE DIE ERSTELLUNG DER FESTSTELLUNGSERKLÄRUNG „GRUNDSTEUERWERTE“ SOWIE DIE ANSCHLIESSENDE BESCHEIDPRÜFUNG

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der Feststellungserklärung „Grundsteuerwerte“ sowie die anschließende Bescheidprüfung. Da uns nur ein sehr begrenzter Zeitraum von vier Monaten für die Erklärungen zur Verfügung steht, müssen wir rechtzeitig planen. Um eine fristgerechte Erledigung zu gewährleisten, benötigen wir eine verbindliche Auftragserteilung mit Angabe
 – des Grundstücks / der Grundstücke,
– der Eigenschaft bebaut/unbebaut,
– der Art (privat/vermietet, betrieblich, land- u. forstwirtschaftlich) sowie 
– des Bundeslands, in dem das Grundstück liegt.   

Bitte teilen Sie uns bis zum 22. März 2022 mit, ob wir die Feststellungserklärung inklusive Bescheidprüfung für Sie durchführen sollen. 
–> Dazu können Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, E-Mail oder Fax (06821-90 64 99) zukommen lassen. Das Formular steht Ihnen auch auf unserer Internetseite www.stb-h-westermann.de als ausfüllbares PDF zur Verfügung. 

–> Alternativ dazu können Sie das ausgefüllte PDF auch ohne Unterschrift mit folgendem Text an grundsteuer@stb-h-westermann.de senden: Hiermit erteile ich der Kanzlei Westermann verbindlich den kostenpflichtigen Auftrag zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen und anschließenden Prüfung der Bescheide.   

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.   
Ansprechpartner sind:
– Frau Kathrin Tröß
– Frau Petra Görgen
– Herr Lutz Westermann

Hotline Grundsteuer:
(06821) 90 64 – 21
E-Mail: grundsteuer@stb-h-westermann.de   


Mit freundlichem Gruß 
Ihre Kanzlei Westermann 

 

PDF-Formular direkt editieren

Das Formular auftragsbestaetigung_grundsteuer.pdf wird bei Ihnen in das Download-Verzeichnis abgelegt.
Öffnen Sie die Datei mit einem PDF-Reader